ARCHITEKT vs. BAUMEISTER | ERLÄUTERUNG FÜR INTERRESSIERTE

Definition: meinem Verständnis nach ist ein Architekt | Baumeister ein fachkundiger Partner | Berater seines Bauherrn, der diesen von Anfang an bis zum Abschluss des Werkes hin durchgehend beratend | ausführend begleitet. Diese Position scheint in Bezug auf die Zersplitterung und Spezialisierung der Gesamtarchitekturaufgabe unrealistisch, lässt sich aber durch die Einschränkung des Tätigkeitsbereiches gut bewerkstelligen.

Planungsbefugnis: Umfängliche Bauplanungen dürfen in Österreich nur durch befugte Planer erstellt werden.
  • Architekt mit aufrechter Befugnis:            Mitglied der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten
  • Baumeister mit aufrechter Befugnis:        Mitglied der Wirtschaftskammer Österreich | Bundesinnung Bau
  • Planungen im eingeschränktem Umfang dürfen im Gegensatz dazu auch konzessionierte Fachfirmen (z.B.: Stahlbauer, Bautischler etc.) und technische Büros im Rahmen Ihrer Befugnis erstellen

Architekt vs. Baumeister: Architekten und Baumeister entstammen unterschiedlichen Hemisphären, die einander gegenseitig kraft ihrer Statuten ausschließen. Der Architekt unterliegt dem Ziviltechnikergesetz, der Baumeister der Gewerbeordnung. In Österreich darf nur eine der beiden Befugnisse aktiv gestellt sein. Liegen beide Ausbildungen vor, muß der Betroffene eine Entscheidung treffen welcher der beiden Möglichkeiten er wählt.

Ausbildung Architekt: der Architekt ist Abgänger einer Akademie (Magister der Architektur) oder einer technischen Universität (Diplomingenieur für Architektur, Mindeststudienzeit 5 Jahre) mit differierender Vorbildung. (z.B.: HTL oder AHS). Nach 3-jähriger einschlägiger Praxis darf Er | Sie zur Ziviltechnikerprüfung antreten, um anschließend vereidigt und Mitglied seines Standes zu werden. Seine | Ihre Tätigkeit kann der Architekt umfänglich nur bei aufrechter Befugnis ausüben.
Der Architekt darf planen, prüfen, leiten und ist durch seine Vereidigung eine „Person öffentlichen Glaubens“ mit dem Recht Urkunden auszustellen, die allerdings in der letzten Zeit wesentliche Einschränkungen erfuhr. Er lukriert sein Honorar nur aus den o.a. Leistungen, keinesfalls aus Leistungen die gewerblicher Natur sind. Diese Position als „advocatus technicus“ soll seinem Auftraggeber Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit gegenüber den ausführenden Firmen gewährleisten, die er koordiniert, prüft und organisiert.

Ausbildung Baumeister: der Baumeister erhält seine Ausbildung mittels einer Lehre, ist also grundsätzlich ein Lehrberuf. Die aktuell größte Gruppe der in Österreich tätigen Baumeister ist HTL Absolvent mit anschließender mehrjähriger Ausbildung zum Baumeister (WIFI, TU Wien, autorisierte Ausbildungsinstitute). Der „klassische“ Baumeister hingegen kommt aus der Lehre bzw. dem Baugewerbe. Er | Sie absolviert die Ausbildung eines Maurers, Poliers und Bauleiters und anschließend einen mehrjährigen Lehrgang zum Baumeister über die o.a. Institute. Seine Tätigkeit kann der Baumeister umfänglich nur bei aufrechter Gewerbeberechtigung ausüben. Der Baumeister darf im Gegensatz zum Architekten nicht nur planen, sondern auch berechnen, ausführen und Handel betreiben, was dieses Gewerbe zum umfänglichsten aller gewerblichen Branchen macht. Zudem ist diese Position in Europa einzigartig, weil dieser Umfang nur in Österreich gesetzlich so reglementiert ist. Der Baumeister existiert in ähnlicher Form nur noch in der Schweiz, ist aber dort in die Bereiche des Hoch- und des Tiefbaues geteilt.

Mischformen: In letzter Zeit entscheiden sich immer mehr Personen einschlägiger technischer Ausbildung zusätzlich zu dieser auch die Ausbildung zum Baumeister zu absolvieren. Vor der Neuregelung der Pensionsversicherung der Architekten war dies auch oft ein Grund für ausgebildete Architekten sozusagen die Seiten zu wechseln. Es gibt daher durchaus auch ausgebildete Architekten, die Ihre Ausbildung noch einmal durch den Baumeisterkurs auffrischen und damit die Möglichkeit haben Ihre Leistungen als Baumeister anzubieten. Wir haben es aber auch durchaus in letzter Zeit mit Diplomingenieuren | Magistri zu tun, die Architektur studiert haben, aber keine Ziviltechnikerprüfung, sondern stattdessen die Baumeisterprüfung (Module 2+3) absolviert haben. Seltener ist der Fall in welchem beide Prüfungen absolviert werden (ZT + BM Prüfung).

Persönlicher Zugang: In meinem Fall lag die Begründung das Baumeistergewerbe auszuüben und die Befugnis als Architekt ruhen zu lassen schlicht darin, dass es sich aus der Firmengeschichte so ergeben hat. Ich bin ausgebildeter Architekt, staatlich geprüfter | vereidigter Ziviltechniker mit ruhender Befugnis und betreibe meinen Job baustellennahe als Baumeister.